Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Autoankauf – von der Preiseinschätzung bis zur Auszahlung.

  • Wie erhalte ich eine unverbindliche Preiseinschätzung?

    Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über das Online-Formular. Hilfreich sind aussagekräftige Fotos sowie Angaben zu Marke, Modell, Baujahr, Kilometerstand und Sonderausstattung. Auf dieser Grundlage unterbreiten wir Ihnen eine marktorientierte Einschätzung – selbstverständlich unverbindlich und ohne versteckte Kosten.

  • Welchen Zeitrahmen kann ich beim Verkauf erwarten?

    Nach Einreichung Ihrer Unterlagen melden wir uns zeitnah mit einem Angebot. Ein Besichtigungstermin vor Ort ist in der Regel kurzfristig möglich; Auszahlung und Abholung erfolgen nach Vertragsabschluss nach den vereinbarten Modalitäten. Den konkreten Ablauf stimmen wir transparent mit Ihnen ab.

  • Welche Unterlagen werden für den Ankauf benötigt?

    In der Regel benötigen wir die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, einen gültigen Personalausweis sowie – sofern vorhanden – Serviceheft und HU-/AU-Nachweise. Welche Dokumente in Ihrem Einzelfall erforderlich sind, teilen wir Ihnen vorab verbindlich mit.

  • Werden auch Fahrzeuge mit Mängeln oder Unfallhistorie angekauft?

    Ja. Fahrzeuge mit technischen Defekten oder Unfallhistorie bewerten wir sachlich und unterbreiten Ihnen – sofern eine wirtschaftliche Verwertung möglich ist – ein faires Angebot gemäß marktüblicher Kriterien.

  • Wie erfolgt die Auszahlung des Kaufpreises?

    Gängige Varianten sind Barzahlung bei Fahrzeugübergabe oder eine Banküberweisung nach vertraglicher Vereinbarung. Die für Sie passende Lösung legen wir gemeinsam im Vorfeld fest – transparent und nachvollziehbar dokumentiert.

  • Bieten Sie Unterstützung bei Abmeldung und Abholung an?

    Auf Wunsch organisieren wir die Abholung Ihres Fahrzeugs und unterstützen Sie bei der Abmeldung gegenüber der Zulassungsbehörde. Umfang und etwaige Kosten besprechen wir mit Ihnen vorab schriftlich oder mündlich in aller Deutlichkeit.

  • Was gilt bei Restfinanzierung oder laufendem Leasingvertrag?

    Offene Finanzierungs- oder Leasingverträge sind vor oder bei der Übergabe auszugleichen bzw. bankseitig freizugeben. Bitte halten Sie die relevanten Vertrags- und Bankdaten bereit; wir führen Sie strukturiert durch die erforderlichen Schritte.